Beim Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben. Diese Lösung erscheint auf den ersten Blick ideal, ist für Patchworkfamilien aber problematisch, da sie häufig ausschließlich die gemeinsamen Kinder begünstigt. Werden die Kinder aus früheren Beziehungen nicht ausdrücklich berücksichtigt, können sie leer ausgehen. Daher ist es besonders wichtig, die Testamentsgestaltung gezielt auf sämtliche Nachkommen auszurichten.
Ein Berliner Testament verhindert nicht, dass Kinder aus erster Ehe ihren Pflichtteil schon nach dem Tod des zuerst versterbenden Elternteils einfordern. Dies kann für den überlebenden Partner finanzielle Belastungen bedeuten und das Familienvermögen mindern. Patchworkfamilien sollten daher die Möglichkeit nutzen, im Testament Regelungen zu treffen, die Pflichtteilsansprüche berücksichtigen und etwa durch sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln deren Durchsetzung erschweren. So können finanzielle Engpässe vermieden werden.
Es gibt zahlreiche Alternativen zum Berliner Testament, die für Patchworkfamilien flexiblere und gerechtere Lösungen bieten. Dazu zählen individuelle Testamente, die differenziert auf die jeweilige Familiensituation eingehen. Ebenso können Erbverträge oder das Anordnen von Vor- und Nacherbschaft eingesetzt werden, um alle Familienmitglieder angemessen zu berücksichtigen. Eine persönliche juristische Beratung ist ratsam, um die passende Gestaltungsform auszuwählen.