Seit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gelten vor dem Gesetz dieselben Rechte und Pflichten wie für heterosexuelle Ehen, auch im Erbrecht. Dennoch bestehen vielfach Unsicherheiten, vor allem bei älteren eingetragenen Partnerschaften oder wenn internationale Bezüge vorliegen. Sie sollten daher klären, ob Ihre Partnerschaft dem aktuellen deutschen Recht entspricht und welche konkreten Ansprüche bestehen. Ein Testament bleibt auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare ein wertvolles Mittel, um individuelle Nachlasswünsche zu fixieren.
Anders als in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft sind Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach dem Gesetz keine gesetzlichen Erben. Das kann fatale Folgen haben, wenn einer der Partner stirbt: Der Anteil am gemeinsamen Vermögen fällt an die gesetzliche Erbfolge, meist an Verwandte. Ohne Testament oder Erbvertrag bleibt der überlebende Partner häufig unberücksichtigt. Deshalb ist eine rechtzeitige Nachfolgeplanung für Lebensgemeinschaften ohne Trauschein besonders wichtig, um finanzielle Sicherheit und Wohnrechte zu sichern.
Adoptivkinder erhalten durch eine Adoption den Status leiblicher Kinder und sind damit gesetzlich voll erbberechtigt. In Patchwork-Familien und Regenbogenfamilien ist dies oft ein zentraler Punkt, um Gleichbehandlung unter Geschwistern zu erreichen. Ohne Adoption bleibt es jedoch bei der gesetzlichen Unterscheidung, sodass Stiefkinder ausgeschlossen sind. Wer die Gleichstellung wünscht, sollte die rechtlichen Wege einer Adoption prüfen und die erbrechtlichen Konsequenzen gezielt in der Nachlassplanung berücksichtigen.